Unsere Leistungen
Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts begleiten wir Sie insbesondere bei folgenden Vorhaben:
- Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
- Überlassungsverträge
- Teilungserklärungen
- Bestellung von Grundschulden
- Bestellung von sonstigen dinglichen Rechten (bspw. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Reallasten)
Unsere notarielle Tätigkeit umfasst dabei jeweils die Vorbereitung der Vertrags-/Erklärungsentwürfe sowie die Beurkundung der Verträge/Erklärungen und deren grundbuchlichen Vollzug. Hierbei handeln wir bei Bedarf in enger Absprache und direktem Austausch mit etwaig beteiligten Immobilienmaklern, Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern.
Ob es sich um private oder gewerbliche Immobiliengeschäfte handelt: Sie können sich stets darauf verlassen, dass wir sämtliche Beteiligte – wie es unser notarielles Amt gebietet – unparteiisch beraten und begleiten. Vor allen Dingen achten wir bei der Gestaltung und Abwicklung der Verträge darauf, dass jede der Vertragsparteien angemessen vor ungesicherten Vorleistungen geschützt wird und dass wir den Beteiligten die Einzelheiten der Vertragsgestaltung und -abwicklung ausführlich erläutern.
Insbesondere auch auf dem Gebiet der gewerblichen Immobilientransaktionen verfügen wir über langjährige Erfahrung. Sowohl Dr. Kleinstück als auch Dr. Reski waren vor ihrer notariellen Tätigkeit mehrere Jahre als Rechtsanwälte in einer großen internationalen Rechtsanwaltssozietät beschäftigt. Dabei haben wir Transaktionen sämtlicher Größen und Gestaltungen auch und gerade mit internationalem Bezug vorbereitet und beratend begleitet. Auf dem Gebiet der Veräußerung großer Immobilienportfolios – sei es im Wege von Asset Deals oder im Wege von Share Deals – sind beide Notare sehr erfahren. Unsere Notariatsstruktur und -ausstattung ermöglicht es uns, gewerbliche Immobilientransaktionen auch unter Beteiligung ausländischer und institutioneller Investoren zügig vorzubereiten, zu beurkunden und abzuwickeln.
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts begleiten wir Sie insbesondere bei folgenden Vorhaben:
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Unternehmenskaufverträge
- umwandlungsrechtliche Maßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
- Unternehmensverträge (Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträge)
- Handelsregisteranmeldungen
- Satzungsänderungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften
- Protokollierung von Hauptversammlungen
- Verpfändung von Gesellschaftsanteilen
- allgemeines gesellschaftsrechtliches Housekeeping
Das Gesellschaftsrecht stellt einen der Hauptbereiche unserer notariellen Tätigkeit dar, so dass wir hier über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Sei es die Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsgründungen, sei es die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Unternehmenskaufverträgen oder umwandlungsrechtlichen Maßnahmen: stets werden wir Sie kompetent unterstützen und beraten. Beide Notare sind bereits seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und haben sich mit dem Gesellschaftsrecht in all seinen Facetten sowohl in ihrer Rechtsanwaltszeit als auch in der Folge auf notariellem Gebiet befasst.
Erbrecht
Sie möchten ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen? Dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wir beraten Sie gerne in einem ausführlichen Vorgespräch und beurkunden dann den nach weiterer Abstimmung mit Ihnen erstellten Entwurf Ihrer letztwilligen Verfügung.
Natürlich können Sie Testamente auch privatschriftlich errichten. Sofern Sie sich entschließen, Ihre letztwillige Verfügung durch uns notariell beurkunden zu lassen, können Sie jedoch gewiss sein, dass Sie zuvor ausführlich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten beraten wurden und das von Ihnen Gewollte rechtssicher und unter Vermeidung von Zweifeln formuliert wird. Ferner kann eine notariell beurkundete letztwillige Verfügung in den meisten Fällen unmittelbar zum Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt und/oder dem Handelsregister verwendet werden, ohne dass es dann eines Erbscheins bedürfte.
Selbstverständlich können Sie bei uns auch einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Erbauseinandersetzungsverträge beurkunden lassen.
Familienrecht
Auf dem Gebiet des Familienrechts können wir insbesondere mit dem Entwurf und der Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen für Sie tätig werden. Selbstverständlich können Sie sich dabei auf eine vorherige eingehende Beratung und eine gewissenhafte und rechtssichere Ausformulierung Ihrer Wünsche verlassen.
General- und Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen
Auch bei der Erteilung von General- und Vorsorgevollmachten und der Errichtung von Patientenverfügungen unterstützen wir Sie gerne mit Beratung, Entwurfserstellung und Beurkundung.
Fremdsprachliche Beurkundungen und Beglaubigungen
Die meisten Beurkundungen und Beglaubigungen erfolgen naturgemäß in deutscher Sprache. Beide Notare sind jedoch auch in der Lage, Urkundsentwürfe in englischer Sprache zu erstellen, zu beraten und zu beurkunden. Auch den Schriftverkehr im Zuge der Abwicklung können wir auf Englisch führen. Nach Vorlage entsprechender Entwürfe seitens ausländischer Anwälte und Notare beurkunden beide Notare auch auf Französisch, Dr. Kleinstück zusätzlich auch auf Spanisch, Italienisch und Portugiesisch, insbesondere Vollmachten. Auch Unterschriftsbeglaubigungen in diesen Sprachen sind möglich. Voraussetzung ist bei fremdsprachlicher Beurkundung allerdings, dass auch die Urkundsbeteiligten die betreffende Sprache hinreichend verstehen; andernfalls muss eine deutsche Übersetzung angefertigt oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Hier können wir vermittelnd tätig werden.
Gerne holen wir für von uns beurkundete oder beglaubigte Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen, die Apostille ein.
Wir sind für Sie da
Notare Dr. Till Kleinstück & Dr. Marcus Reski
Neuer Wall 75
20354 Hamburg